AGB Private Zimmervermietung

THOMAS HÄGER, HILDESHEIMER STRASSE 202, 30880 LAATZEN

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Priv. Zimmerverm. abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Beherbergungsvertrag)

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und schriftlich zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Reservierung

Werden Zimmer reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Priv. Zimmerverm. ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Priv. Zimmerverm. bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Priv. Zimmerverm. ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Priv. Zimmerverm. entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, 14 Tage nach Vertragsabschluß ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Priv. Zimmerverm. alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Priv. Zimmerverm. die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,– oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Priv. Zimmerverm. auf, so ist die Priv. Zimmerverm. berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Die Priv. Zimmerverm. kann ohne Begründung jede Reservierung , die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen o. Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen / Stornobedingungen

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Priv. Zimmerverm. aber angebotenen, vertraglichen Leistungen zu entstehenden Pauschalen durch die Priv. Zimmerverm. dem Gast berechnet:

  • Stornierung 6 Wochen vor Ankunftstag: Berechnung von 25 % der bestellten/ reservierten Leistungen
  • Stornierung 4 Wochen vor Ankunftstag: Berechnung von 70 % der bestellten/ reservierten Leistungen
  • Stornierung 2 Wochen vor Ankunftstag: Berechnung von 100 % der bestellten/reservierten Leistungen

Unabhängig von der Dauer der Buchung wird der Stornierungszeitpunkt ausschließlich vom ersten Buchungstag ab berechnet. Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Priv. Zimmerverm. erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung so hat er kein Recht auf Mietminderung.

d) Bei Schlüsselverlust sind die Kosten in der Höhe zur Neueinrichtung der Schließanlage vom Mieter zu tragen.

e) Das Rauchen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Rauchverbots sind die Kosten in Höhe von 200,00€ für eine Komplett ( ozon-) reinigung vom Mieter zu tragen.

9. Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen, überhöhte TV-Lautstärke, laut vernehmbares Telefonieren und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören von lauter Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt.

10. Haftung

Für die Haftung der Priv. Zimmerverm. gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Priv. Zimmerverm., deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11. Widerruf von Reservierungen

Hat die Priv. Zimmerverm. begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann die Priv. Zimmerverm. jede Reservierung absagen.

Die Priv. Zimmerverm. kann aus sachlichem gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt (z.B. Brand, Streik, Flut, etc.) oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast erstattet.

Die Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 finden in diesem Fall keine Anwendung.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Priv. Zimmerverm. und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Standort der Priv. Zimmerverm. zuständige Amts- bzw. Landgericht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.